Stammaktien vs. Vorzugsaktien

Das Thema Stammaktien und Vorzugsaktien kann man in ein paar wenigen Zeilen abhandeln. Wir halten es für relativ wichtig, sodass wir diesem Thema einen eigenen – kurzen – Beitrag widmen wollen.

Viele Unternehmen in Deutschland bieten generell nur Stammaktien zum Kauf an. Diese Aktien werden schlicht „Stämme“ genannt. Wenn Sie eine Stammaktie eines Unternehmens besitzen, dann werden Sie jedes Jahr zur Hauptversammlung eingeladen und können die Vorstände einmal live erleben und zuhören, wie sie das abgelaufene Geschäftsjahr bewerten (oder auch schönreden) – Verpflegung inklusive. Aber es kommt noch besser: Sie dürfen mitbestimmen! Sie haben pro Aktie eine Stimme (was natürlich bei vielen Millionen Aktien etwas untergehen könnte). Mit dieser Stimme entlasten Sie zum Beispiel den Aufsichtsrat und den Vorstand.

Entlastung Vorstand mit Stammaktien
So ähnlich könnte es bei einer Hauptversammlung einer kleinen AG aussehen – wenn auch vielleicht etwas formaler

 

Im Gegensatz zu den Stammaktien, haben Sie bei Vorzugsaktien kein Stimmrecht. Damit Sie aber dennoch zu Vorzugsaktien greifen, hat sich das Unternehmen etwas Besonderes für Sie einfallen lassen: Und zwar haben Sie gegenüber Stammaktionären Sonderrechte, wie zum Beispiel einen höheren Anspruch auf die Dividende. Gerne wird das in Familien geführten Unternehmen gemacht: Man kann so Aktien ausgeben (Kapital einsammeln) ohne sich bei der Entscheidungsmacht einschränken zu müssen.

Wenn Sie jetzt denken, dass Sie gerne auf das Stimmrecht verzichten und lieber dafür extra Geld einstreichen, dann kann das sehr vernünftig sein, dennoch sollten Sie eine Besonderheit beachten:

Falls ‚Ihr‘ Unternehmen eines Tages vor einer feindlichen Übernahme stehen sollte, dann schießen die Stammaktien wie bei VW 2008 (Übernahmeschlacht mit Porsche) in die Höhe, voller Vorfreude, während die Vorzugsaktien im selben Zeitraum sogar an Wert verloren haben. Dies sehen Sie an der Grafik unten: Die Stammaktien (gelb) explodieren förmlich, während die Vorzugsaktien (blau) nichts von dem Kuchen abbekommen.
Warum ist das so? Das ‚feindliche‘ Unternehmen braucht natürlich die nötigen Stimmrechte und wird den „Stämmen“ folglich ein gutes Angebot machen müssen.

Stammaktien bei VW Übernahme
Die unterschiedliche Entwicklung von Stammaktien (WKN 766400) und Vorzugsaktien (WKN 766403) bei Volkswagen.
Quelle: comdirect.de

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