Ausbezahlt und rausgedrängt: Squeeze-out

Die ‚Endress & Hauser AG‘, mit Firmensitz bei Basel, hat Anfang 2016 ‚Analytik Jena‘ vollständig übernommen. Möglich war dies aber nur durch ein sogenanntes Squeeze-out Verfahren.
Was das genau ist und welche Konsequenzen es mit sich zieht, beleuchtet dieser Artikel.

 

Squeeze-out kann man mit dem Begriff „ausquetschen“ übersetzen und bedeutet, dass ein Mehrheitsaktionär das Recht hat, Minderheitsaktionäre aus einer Aktiengesellschaft auszuschließen. Die Minderheitsaktionäre  werden also förmlich aus der Firma rausgedrängt und können nichts dagegen unternehmen. Oftmals wird sogar der Begriff „Enteignung“ gebraucht, der aber – unserer Meinung nach – etwas zu weit geht.

Wann ist ein Squeeze-out überhaupt möglich?

Bei einem nicht übernahmerechtlichen Squeeze-out braucht der Aktionär, beziehungsweise ein anderes Unternehmen, 95 % der Anteile am Grundkapital. Der Nennwert einer Aktie gibt an, mit welchem Anteil der Aktionär am Grundkapital des Unternehmens beteiligt ist, also Nennwert * Anzahl Aktien = Grundkapital.

 

Wie werden die Minderheitsaktionäre entschädigt?

Um diese Frage beantworten zu können, schauen wir uns am besten mal den § 327a Absatz I im Aktiengesetz an:

Aktiengesetz

 

 

Bemerkenswert ist zunächst einmal, dass nur eine Barabfindung laut Gesetz in Frage kommt. Aber das entscheidende Wort, dass Ihnen sicherlich aufgefallen ist, ist auch gleichzeitig der Knackpunkt: „angemessen“. Sie können sich vorstellen, dass es bei Squeeze-out Verfahren meistens um die Höhe der Abfindung für die noch verbliebenen Aktionäre geht. Die allgemeine Meinung von Experten besagt, dass die Abfindung so hoch sein sollte, wie der Aktienkurs vor der Bekanntgabe der vollständigen Übernahme. Endress & Hauser zahlten übrigens 13,68 € pro Aktie.

Squeeze-out
‚Analytik Jena‘, als Hersteller von Labortechnik,  ist auf Grund eines Squeeze-out Verfahrens bald nicht mehr an der Börse auffindbar  © fotolia.com Sven Bähren

 

Welche Vorteile hat ein Squeeze-out?

Wie meistens in der freien Wirtschaft geht es um Kostensenkung: Das Ziel von Endress & Hauser war es, den Börsenabgang von ‚Analytik Jena‘ vorzubereiten (Delisting) und das Unternehmen somit vom regulierten Markt zu nehmen. Dieser Schritt wurde mit dem hohen finanziellen Aufwand, den eine Börsennotierung mit sich bringt, begründet. Natürlich muss das Unternehmen finanziell abgesichert sein, da es keine neuen Aktien mehr emittieren kann.

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